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Zuständige Behörde für 55590 Meisenheim
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 55590 Meisenheim ist:
Arbeitsgericht Mainz Auswärtige Kammern Bad Kreuznach
Justiz-Id: T6080
- Behörde: Arbeitsgericht Mainz Auswärtige Kammern Bad Kreuznach
- Anschrift: John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
- Postanschrift: Postfach 16 49, 55506 Bad Kreuznach
- Telefon: 0671 708-0
- Fax: 0671 708-3964
- E-Mail: Poststelle.BadKreuznach@arbg.jm.rlp.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.