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Zuständige Behörde für 65462 Ginsheim-Gustavsburg

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 65462 Ginsheim-Gustavsburg ist:

Arbeitsgericht Darmstadt

Justiz-Id: M6088


  • Behörde: Arbeitsgericht Darmstadt
  • Anschrift: Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt
  • Postanschrift: Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt
  • Telefon: 06151 804-03
  • Fax: 0611 32761-8545
  • E-Mail: verwaltung@arbg-darmstadt.justiz.hessen.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.