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Zuständige Behörde für 65599 Dornburg
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 65599 Dornburg ist:
Arbeitsgericht Wiesbaden
Justiz-Id: M6233
- Behörde: Arbeitsgericht Wiesbaden
- Anschrift: Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
- Postanschrift: Postfach 12 09, 65002 Wiesbaden
- Telefon: 0611 3261-0
- Fax: 0611 32761-8543
- E-Mail: verwaltung@arbg-wiesbaden.justiz.hessen.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.