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Zuständige Behörde für 72805 Lichtenstein
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 72805 Lichtenstein ist:
Arbeitsgericht Reutlingen
Justiz-Id: B6461
- Behörde: Arbeitsgericht Reutlingen
- Anschrift: Bismarckstraße 64, 72764 Reutlingen
- Postanschrift: Bismarckstraße 64, 72764 Reutlingen
- Telefon: 07121 940-0
- Fax: 07121 940-3232
- E-Mail: poststelle-rt@lag.bwl.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.