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Zuständige Behörde für 74889 Sinsheim

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 74889 Sinsheim ist:

Arbeitsgericht Mannheim Kammern Heidelberg

Justiz-Id: B9028


  • Behörde: Arbeitsgericht Mannheim Kammern Heidelberg
  • Anschrift: Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg
  • Postanschrift: Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg
  • Telefon: 06221 43856-0
  • Fax: 06221 4385625
  • E-Mail: poststelle-hd@lag.bwl.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.