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Zuständige Behörde für 78479 Reichenau
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 78479 Reichenau ist:
Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen Außenkammer Radolfzell
Justiz-Id: B9027
- Behörde: Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen Außenkammer Radolfzell
- Anschrift: Seetorstraße 5, 78315 Radolfzell
- Postanschrift: Seetorstraße 5, 78315 Radolfzell
- Telefon: 07732 983200
- Fax: 07732 983201
- E-Mail: poststelle-rz@lag.bwl.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.