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Zuständige Behörde für 83546 Au

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 83546 Au ist:

Arbeitsgericht Rosenheim

Justiz-Id: D6269


  • Behörde: Arbeitsgericht Rosenheim
  • Anschrift: Rathausstraße 23, 83022 Rosenheim
  • Postanschrift: Postfach 11 14, 83001 Rosenheim
  • Telefon: 08031 22083-0
  • Fax: 08031 22083-99
  • E-Mail: poststelle@arbg-ro.bayern.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.