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Zuständige Behörde für 85296 Rohrbach
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 85296 Rohrbach ist:
Arbeitsgericht München Außenkammer Ingolstadt
Justiz-Id: D9398
- Behörde: Arbeitsgericht München Außenkammer Ingolstadt
- Anschrift: Proviantstraße 1, 85049 Ingolstadt
- Postanschrift: Proviantstraße 1, 85049 Ingolstadt
- Telefon: 0841 93586-60
- Fax: 0841 93586-87
- E-Mail: poststelle-in@arbg-m.bayern.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.