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Zuständige Behörde für 86972 Altenstadt

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 86972 Altenstadt ist:

Arbeitsgericht München Außenkammer Weilheim

Justiz-Id: D9399


  • Behörde: Arbeitsgericht München Außenkammer Weilheim
  • Anschrift: Fischergasse 16, 82362 Weilheim i.OB
  • Postanschrift: 82360 Weilheim i.OB
  • Telefon: 0881 122328-60
  • Fax: 0881 122328-70
  • E-Mail: poststelle-wm@arbg-m.bayern.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.