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Zuständige Behörde für 88255 Baienfurt

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 88255 Baienfurt ist:

Arbeitsgericht Ulm Kammern Ravensburg

Justiz-Id: B9025


  • Behörde: Arbeitsgericht Ulm Kammern Ravensburg
  • Anschrift: Marktstraße 28, 88212 Ravensburg
  • Postanschrift: Marktstraße 28, 88212 Ravensburg
  • Telefon: 0751 806-0
  • Fax: 0751 806-1151
  • E-Mail: poststelle-rv@lag.bwl.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.