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Zuständige Behörde für 93453 Neukirchen
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 93453 Neukirchen ist:
Arbeitsgericht Weiden Kammer Schwandorf
Justiz-Id: D9403
- Behörde: Arbeitsgericht Weiden Kammer Schwandorf
- Anschrift: Wackersdorfer Straße 78 a, 92421 Schwandorf
- Postanschrift: Postfach 11 63, 92402 Schwandorf
- Telefon: 09431 8564
- Fax: 09431 8775
- E-Mail: poststelle-sad@arbg-wen.bayern.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.