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Zuständige Behörde für 94530 Auerbach

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 94530 Auerbach ist:

Arbeitsgericht Passau Kammer Deggendorf

Justiz-Id: D9400


  • Behörde: Arbeitsgericht Passau Kammer Deggendorf
  • Anschrift: Dieter-Görlitz-Platz 2, 94469 Deggendorf
  • Postanschrift: Dieter-Görlitz-Platz 2, 94469 Deggendorf
  • Telefon: 0991 28052-0
  • Fax: 0991 28052-333
  • E-Mail: poststelle-deg@arbg-pa.bayern.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.