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Zuständige Behörde für 95685 Falkenberg

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 95685 Falkenberg ist:

Arbeitsgericht Weiden

Justiz-Id: D6542


  • Behörde: Arbeitsgericht Weiden
  • Anschrift: Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.
  • Postanschrift: Postfach 11 55, 92601 Weiden i.d.OPf.
  • Telefon: 0961 3000-0
  • Fax: 0961 3000-219
  • E-Mail: poststelle@arbg-wen.bayern.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.