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Zuständige Behörde für 96161 Gerach
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 96161 Gerach ist:
Arbeitsgericht Bamberg
Justiz-Id: D6251
- Behörde: Arbeitsgericht Bamberg
- Anschrift: Willy-Lessing-Straße 13, 96047 Bamberg
- Postanschrift: Postfach 11 01 61, 96029 Bamberg
- Telefon: 0951 98042-01
- Fax: 0951 98042-29
- E-Mail: poststelle@arbg-ba.bayern.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.