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Zuständige Behörde für 96342 Stockheim

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 96342 Stockheim ist:

Arbeitsgericht Bamberg Kammer Coburg

Justiz-Id: D9396


  • Behörde: Arbeitsgericht Bamberg Kammer Coburg
  • Anschrift: Oberer Bürglaß 36, 96450 Coburg
  • Postanschrift: Postfach 17 53, 96407 Coburg
  • Telefon: 09561 74393–10
  • Fax: 09561 74393–50
  • E-Mail: poststelle-co@arbg-ba.bayern.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.