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Zuständige Behörde für 99759 Großlohra

Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 99759 Großlohra ist:

Arbeitsgericht Nordhausen

Justiz-Id: Y6392


  • Behörde: Arbeitsgericht Nordhausen
  • Anschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 1 b, 99734 Nordhausen
  • Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 1 b, 99734 Nordhausen
  • Telefon: 03631 47690
  • Fax: 03631 476977
  • E-Mail: Poststelle.NDH@argndh.thueringen.de

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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.