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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 65321 Heidenrod

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Zuständige Behörde für 65321 Heidenrod

Angelegenheit: Berichtigung Eintrag Personenstandsregister


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 65321 Heidenrod ist:

Amtsgericht Bad Schwalbach

Justiz-Id: M1905


  • Behörde: Amtsgericht Bad Schwalbach
  • Anschrift: Nikolaus-August-Otto-Str. 15, 65307 Bad Schwalbach
  • Postanschrift: Postfach 11 54, 65301 Bad Schwalbach
  • Telefon: 06124 7069-0
  • Fax: 06124 7069-57
  • E-Mail: verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de

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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister bezieht sich auf das rechtliche Verfahren zur Korrektur fehlerhafter oder unvollständiger Einträge in Personenstandsregistern, wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern. Solche Berichtigungen können notwendig werden, wenn beispielsweise Schreibfehler, falsche Angaben oder Veränderungen im Personenstand (wie die Änderung des Namens nach einer Adoption oder Geschlechtsanpassung) vorliegen. Die Berichtigung erfolgt in der Regel durch Antrag beim zuständigen Standesamt, und gegebenenfalls können auch Gerichte eingeschaltet werden, um die Korrektur zu veranlassen. Ziel der Berichtigung ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit der amtlichen Registereinträge zu gewährleisten, da diese als offizielle Nachweise für persönliche und rechtliche Angelegenheiten dienen.