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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 67141 Neuhofen

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Zuständige Behörde für 67141 Neuhofen

Angelegenheit: Berichtigung Eintrag Personenstandsregister


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 67141 Neuhofen ist:

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Justiz-Id: T3104


  • Behörde: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
  • Anschrift: Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein
  • Postanschrift: Postfach 22 01 08, 67022 Ludwigshafen am Rhein
  • Telefon: 0621 5616-0
  • Fax: 0621 5616-380
  • E-Mail: aglu@zw.jm.rlp.de

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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister bezieht sich auf das rechtliche Verfahren zur Korrektur fehlerhafter oder unvollständiger Einträge in Personenstandsregistern, wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern. Solche Berichtigungen können notwendig werden, wenn beispielsweise Schreibfehler, falsche Angaben oder Veränderungen im Personenstand (wie die Änderung des Namens nach einer Adoption oder Geschlechtsanpassung) vorliegen. Die Berichtigung erfolgt in der Regel durch Antrag beim zuständigen Standesamt, und gegebenenfalls können auch Gerichte eingeschaltet werden, um die Korrektur zu veranlassen. Ziel der Berichtigung ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit der amtlichen Registereinträge zu gewährleisten, da diese als offizielle Nachweise für persönliche und rechtliche Angelegenheiten dienen.