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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 86633 Neuburg a.d.Donau

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Zuständige Behörde für 86633 Neuburg a.d.Donau

Angelegenheit: Berichtigung Eintrag Personenstandsregister


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 86633 Neuburg a.d.Donau ist:

Amtsgericht Neuburg a.d.Donau

Justiz-Id: D5702


  • Behörde: Amtsgericht Neuburg a.d.Donau
  • Anschrift: Ottheinrichplatz A 1, 86633 Neuburg a.d.Donau
  • Postanschrift: Postfach 11 69, 86616 Neuburg a.d.Donau
  • Telefon: 08431 588-0
  • Fax: 08431 588-250
  • E-Mail: poststelle@ag-nd.bayern.de

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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister bezieht sich auf das rechtliche Verfahren zur Korrektur fehlerhafter oder unvollständiger Einträge in Personenstandsregistern, wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern. Solche Berichtigungen können notwendig werden, wenn beispielsweise Schreibfehler, falsche Angaben oder Veränderungen im Personenstand (wie die Änderung des Namens nach einer Adoption oder Geschlechtsanpassung) vorliegen. Die Berichtigung erfolgt in der Regel durch Antrag beim zuständigen Standesamt, und gegebenenfalls können auch Gerichte eingeschaltet werden, um die Korrektur zu veranlassen. Ziel der Berichtigung ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit der amtlichen Registereinträge zu gewährleisten, da diese als offizielle Nachweise für persönliche und rechtliche Angelegenheiten dienen.