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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 91352 Hallerndorf

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Zuständige Behörde für 91352 Hallerndorf

Angelegenheit: Berichtigung Eintrag Personenstandsregister


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 91352 Hallerndorf ist:

Amtsgericht Forchheim

Justiz-Id: D4203


  • Behörde: Amtsgericht Forchheim
  • Anschrift: Kapellenstraße 15, 91301 Forchheim
  • Postanschrift: Postfach 12 69, 91294 Forchheim
  • Telefon: 09191 710-0
  • Fax: 09191 710-101
  • E-Mail: poststelle@ag-fo.bayern.de

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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister bezieht sich auf das rechtliche Verfahren zur Korrektur fehlerhafter oder unvollständiger Einträge in Personenstandsregistern, wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern. Solche Berichtigungen können notwendig werden, wenn beispielsweise Schreibfehler, falsche Angaben oder Veränderungen im Personenstand (wie die Änderung des Namens nach einer Adoption oder Geschlechtsanpassung) vorliegen. Die Berichtigung erfolgt in der Regel durch Antrag beim zuständigen Standesamt, und gegebenenfalls können auch Gerichte eingeschaltet werden, um die Korrektur zu veranlassen. Ziel der Berichtigung ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit der amtlichen Registereinträge zu gewährleisten, da diese als offizielle Nachweise für persönliche und rechtliche Angelegenheiten dienen.