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Zuständige Behörde für 06868 Coswig (Anhalt)

Angelegenheit: Betreuungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Betreuungssachen in 06868 Coswig (Anhalt) ist:

Amtsgericht Zerbst

Justiz-Id: W1220


  • Behörde: Amtsgericht Zerbst
  • Anschrift: Neue Brücke 22, 39261 Zerbst/Anhalt
  • Postanschrift: Neue Brücke 22, 39261 Zerbst/Anhalt
  • Telefon: 03923 7422-0
  • Fax: 03923 7422-11
  • E-Mail: ag-ze@justiz.sachsen-anhalt.de

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\nBetreuungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die Bestellung, Überwachung und Entlassung von rechtlichen Betreuern für volljährige Personen betreffen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. In solchen Fällen entscheidet das Betreuungsgericht darüber, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Diese Verfahren umfassen auch die Festlegung der Aufgabenbereiche des Betreuers, wie zum Beispiel die Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge oder Wohnungsangelegenheiten. Ziel der Betreuungssachen ist es, den Schutz und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen sicherzustellen, während ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich gewahrt bleibt.