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Betreuungssachen in 16306 Berkholz-Meyenburg

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Zuständige Behörde für 16306 Berkholz-Meyenburg

Angelegenheit: Betreuungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Betreuungssachen in 16306 Berkholz-Meyenburg ist:

Amtsgericht Schwedt/Oder

Justiz-Id: G1210


  • Behörde: Amtsgericht Schwedt/Oder
  • Anschrift: Paul-Meyer-Straße 8, 16303 Schwedt/Oder
  • Postanschrift: Postfach 26, 16284 Schwedt/Oder
  • Telefon: 03332 5390
  • Fax: 03332 539153
  • E-Mail: verwaltung@agsdt.brandenburg.de

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\nBetreuungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die Bestellung, Überwachung und Entlassung von rechtlichen Betreuern für volljährige Personen betreffen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. In solchen Fällen entscheidet das Betreuungsgericht darüber, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Diese Verfahren umfassen auch die Festlegung der Aufgabenbereiche des Betreuers, wie zum Beispiel die Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge oder Wohnungsangelegenheiten. Ziel der Betreuungssachen ist es, den Schutz und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen sicherzustellen, während ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich gewahrt bleibt.