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Zuständige Behörde für 39397 Gröningen

Angelegenheit: Betreuungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Betreuungssachen in 39397 Gröningen ist:

Amtsgericht Oschersleben

Justiz-Id: W1210


  • Behörde: Amtsgericht Oschersleben
  • Anschrift: Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben (Bode)
  • Postanschrift: Postfach 10 02 50, 39382 Oschersleben (Bode)
  • Telefon: 03949 9106
  • Fax: 03949 910700
  • E-Mail: ag-oc@justiz.sachsen-anhalt.de

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\nBetreuungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die Bestellung, Überwachung und Entlassung von rechtlichen Betreuern für volljährige Personen betreffen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. In solchen Fällen entscheidet das Betreuungsgericht darüber, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Diese Verfahren umfassen auch die Festlegung der Aufgabenbereiche des Betreuers, wie zum Beispiel die Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge oder Wohnungsangelegenheiten. Ziel der Betreuungssachen ist es, den Schutz und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen sicherzustellen, während ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich gewahrt bleibt.