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Zuständige Behörde für 54570 Berlingen

Angelegenheit: Betreuungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Betreuungssachen in 54570 Berlingen ist:

Amtsgericht Daun

Justiz-Id: T2403


  • Behörde: Amtsgericht Daun
  • Anschrift: Berliner Straße 3, 54550 Daun
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 54542 Daun
  • Telefon: 06592 18-0
  • Fax: 06592 18-444
  • E-Mail: agdau@ko.jm.rlp.de

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\nBetreuungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die Bestellung, Überwachung und Entlassung von rechtlichen Betreuern für volljährige Personen betreffen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. In solchen Fällen entscheidet das Betreuungsgericht darüber, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Diese Verfahren umfassen auch die Festlegung der Aufgabenbereiche des Betreuers, wie zum Beispiel die Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge oder Wohnungsangelegenheiten. Ziel der Betreuungssachen ist es, den Schutz und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen sicherzustellen, während ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich gewahrt bleibt.