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Betreuungssachen in 63930 Neunkirchen

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Zuständige Behörde für 63930 Neunkirchen

Angelegenheit: Betreuungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Betreuungssachen in 63930 Neunkirchen ist:

Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg

Justiz-Id: D4104


  • Behörde: Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg
  • Anschrift: Hauptstraße 29, 63897 Miltenberg
  • Postanschrift: Postfach 11 40, 63881 Miltenberg
  • Telefon: 06022 628-0
  • Fax: 049 9621962413981
  • E-Mail: poststelle@ag-obb.bayern.de

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\nBetreuungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die Bestellung, Überwachung und Entlassung von rechtlichen Betreuern für volljährige Personen betreffen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. In solchen Fällen entscheidet das Betreuungsgericht darüber, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Diese Verfahren umfassen auch die Festlegung der Aufgabenbereiche des Betreuers, wie zum Beispiel die Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge oder Wohnungsangelegenheiten. Ziel der Betreuungssachen ist es, den Schutz und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen sicherzustellen, während ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich gewahrt bleibt.