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Zuständige Behörde für 82229 Seefeld
Angelegenheit: Betreuungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Betreuungssachen in 82229 Seefeld ist:
Amtsgericht Starnberg
Justiz-Id: D2712
- Behörde: Amtsgericht Starnberg
- Anschrift: Otto-Gaßner-Straße 2, 82319 Starnberg
- Postanschrift: Postfach 11 01, 82317 Starnberg
- Telefon: 08151 367-0
- Fax: 08151 367-184
- E-Mail: poststelle@ag-sta.bayern.de
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\nBetreuungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die Bestellung, Überwachung und Entlassung von rechtlichen Betreuern für volljährige Personen betreffen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. In solchen Fällen entscheidet das Betreuungsgericht darüber, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Diese Verfahren umfassen auch die Festlegung der Aufgabenbereiche des Betreuers, wie zum Beispiel die Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge oder Wohnungsangelegenheiten. Ziel der Betreuungssachen ist es, den Schutz und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen sicherzustellen, während ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich gewahrt bleibt.