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Zuständige Behörde für 91284 Neuhaus a.d. Pegnitz

Angelegenheit: Betreuungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Betreuungssachen in 91284 Neuhaus a.d. Pegnitz ist:

Amtsgericht Hersbruck

Justiz-Id: D3305


  • Behörde: Amtsgericht Hersbruck
  • Anschrift: Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck
  • Postanschrift: Postfach 2 06, 91211 Hersbruck
  • Telefon: 09151 733-0
  • Fax: 09151 733-300
  • E-Mail: poststelle@ag-heb.bayern.de

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\nBetreuungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die Bestellung, Überwachung und Entlassung von rechtlichen Betreuern für volljährige Personen betreffen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. In solchen Fällen entscheidet das Betreuungsgericht darüber, ob und in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist. Diese Verfahren umfassen auch die Festlegung der Aufgabenbereiche des Betreuers, wie zum Beispiel die Vermögensverwaltung, Gesundheitsfürsorge oder Wohnungsangelegenheiten. Ziel der Betreuungssachen ist es, den Schutz und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen sicherzustellen, während ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich gewahrt bleibt.