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Zuständige Behörde für 49451 Holdorf

Angelegenheit: Familienrechtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 49451 Holdorf ist:

Amtsgericht Vechta

Justiz-Id: P3212


  • Behörde: Amtsgericht Vechta
  • Anschrift: Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
  • Postanschrift: Postfach 11 51, 49360 Vechta
  • Telefon: 04441 9149-0
  • Fax: 04441 9149-113
  • E-Mail: agvec-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.