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Zuständige Behörde für 54552 Beinhausen

Angelegenheit: Familienrechtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 54552 Beinhausen ist:

Amtsgericht Daun

Justiz-Id: T2403


  • Behörde: Amtsgericht Daun
  • Anschrift: Berliner Straße 3, 54550 Daun
  • Postanschrift: Postfach 11 20, 54542 Daun
  • Telefon: 06592 18-0
  • Fax: 06592 18-444
  • E-Mail: agdau@ko.jm.rlp.de

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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.