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Zuständige Behörde für 56598 Hammerstein
Angelegenheit: Familienrechtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 56598 Hammerstein ist:
Amtsgericht Linz am Rhein
Justiz-Id: T2212
- Behörde: Amtsgericht Linz am Rhein
- Anschrift: Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
- Postanschrift: Postfach 11 77, 53542 Linz am Rhein
- Telefon: 02644 947-0
- Fax: 02644 947-180
- E-Mail: aglin@ko.jm.rlp.de
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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.