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Zuständige Behörde für 63594 Hasselroth

Angelegenheit: Familienrechtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 63594 Hasselroth ist:

Amtsgericht Gelnhausen

Justiz-Id: M1501


  • Behörde: Amtsgericht Gelnhausen
  • Anschrift: Philipp-Reis-Straße 9, 63571 Gelnhausen
  • Postanschrift: Philipp-Reis-Straße 9, 63571 Gelnhausen
  • Telefon: 06051 829-0
  • Fax: 0611 32761-8073
  • E-Mail: poststelle@ag-gelnhausen.justiz.hessen.de

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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.