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Zuständige Behörde für 83620 Feldkirchen-Westerham
Angelegenheit: Familienrechtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 83620 Feldkirchen-Westerham ist:
Amtsgericht Rosenheim
Justiz-Id: D2909
- Behörde: Amtsgericht Rosenheim
- Anschrift: Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim
- Postanschrift: Postfach 11 89, 83013 Rosenheim
- Telefon: 08031 8074-0
- Fax: 08031 8074-200
- E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de
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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.