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Zuständige Behörde für 85256 Vierkirchen, Oberbayern

Angelegenheit: Familienrechtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 85256 Vierkirchen, Oberbayern ist:

Amtsgericht Dachau

Justiz-Id: D2702


  • Behörde: Amtsgericht Dachau
  • Anschrift: Schlossgasse 1, 85221 Dachau
  • Postanschrift: Schlossgasse 1, 85221 Dachau
  • Telefon: 08131 705-0
  • Fax: 09621 96241-0207
  • E-Mail: poststelle@ag-dah.bayern.de

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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.