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Zuständige Behörde für 94405 Landau a. d. Isar

Angelegenheit: Familienrechtssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Familienrechtssachen in 94405 Landau a. d. Isar ist:

Amtsgericht Landau a.d.Isar

Justiz-Id: D2403


  • Behörde: Amtsgericht Landau a.d.Isar
  • Anschrift: Hochstraße 17, 94405 Landau a.d. Isar
  • Postanschrift: Postfach 29, 94401 Landau a.d. Isar
  • Telefon: 09951 945-0
  • Fax: 09951 945-109
  • E-Mail: poststelle@ag-lan.bayern.de

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Familienrechtssachen beziehen sich auf rechtliche Streitigkeiten und Verfahren, die das Familienrecht betreffen. Dazu gehören Themen wie Ehescheidungen, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Unterhaltsansprüche (z. B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt), Vaterschaftsfeststellungen, Adoptionen und die Regelung von Zugewinnausgleich. Solche Angelegenheiten werden vor den Familiengerichten verhandelt, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Ziel der Familienrechtssachen ist es, faire und rechtlich angemessene Lösungen für familiäre Konflikte und rechtliche Fragen zu finden, die die Interessen und das Wohl aller beteiligten Familienmitglieder, insbesondere der Kinder, berücksichtigen.