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Zuständige Behörde für 01945 Frauendorf
Angelegenheit: Finanzgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Finanzgerichtssachen in 01945 Frauendorf ist:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Justiz-Id: G6657
- Behörde: Finanzgericht Berlin-Brandenburg
- Anschrift: Von-Schön-Straße 10, 03050 Cottbus
- Postanschrift: Postfach 10 04 65, 03004 Cottbus
- Telefon: 0355 48644-0
- Fax: 0355 48644-1000
- E-Mail: verwaltung@fg.berlin.brandenburg.de
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"Finanzgerichtssachen" beziehen sich auf Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit steuerlichen Angelegenheiten stehen und vor den Finanzgerichten verhandelt werden. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Auseinandersetzungen über Steuerbescheide, Zollangelegenheiten, Abgaben oder sonstige steuerrechtliche Fragen. Typische Konflikte können sich beispielsweise aus Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Umsatzsteuerbescheiden ergeben. In Deutschland sind die Finanzgerichte die erste Instanz für diese Art von Verfahren, und gegen ihre Entscheidungen kann Berufung zum Bundesfinanzhof als oberste Instanz eingelegt werden. Ziel der Finanzgerichtssachen ist es, rechtliche Klarheit in steuerlichen Fragen zu schaffen und eine faire sowie gesetzeskonforme Behandlung von Steuerzahlern sicherzustellen.