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Zuständige Behörde für 04626 Dobitschen
Angelegenheit: Flurbereinigungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 04626 Dobitschen ist:
Amtsgericht Altenburg
Justiz-Id: Y1201
- Behörde: Amtsgericht Altenburg
- Anschrift: Burgstraße 11, 04600 Altenburg
- Postanschrift: Postfach 12 61, 04582 Altenburg
- Telefon: 03447 5590
- Fax: 03447 559111
- E-Mail: agabg.poststelle@justiz.thueringen.de
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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.