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Zuständige Behörde für 04651 Bad Lausick
Angelegenheit: Flurbereinigungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 04651 Bad Lausick ist:
Amtsgericht Grimma
Justiz-Id: U1306
- Behörde: Amtsgericht Grimma
- Anschrift: Klosterstraße 9, 04668 Grimma
- Postanschrift: Postfach 12 56, 04662 Grimma
- Telefon: 03437 9852-0
- Fax: 03437 9852-500
- E-Mail: verwaltung@aggrm.justiz.sachsen.de
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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.