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Zuständige Behörde für 24161 Altenholz

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 24161 Altenholz ist:

Amtsgericht Eckernförde

Justiz-Id: X1514


  • Behörde: Amtsgericht Eckernförde
  • Anschrift: Reeperbahn 45 - 47, 24340 Eckernförde
  • Postanschrift: Postfach 11 07, 24331 Eckernförde
  • Telefon: 04351 7153
  • Fax: 04351 715480
  • E-Mail: verwaltung@ag-eckernfoerde.landsh.de

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.