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Zuständige Behörde für 34626 Neukirchen

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 34626 Neukirchen ist:

Amtsgericht Schwalmstadt

Justiz-Id: M1812


  • Behörde: Amtsgericht Schwalmstadt
  • Anschrift: Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 61, 34601 Schwalmstadt
  • Telefon: 06691 9643-0
  • Fax: 06691 9643-96
  • E-Mail: -

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.