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Zuständige Behörde für 36341 Lauterbach (Hessen)

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 36341 Lauterbach (Hessen) ist:

Amtsgericht Alsfeld

Justiz-Id: M1401


  • Behörde: Amtsgericht Alsfeld
  • Anschrift: Landgraf-Hermann-Straße 1, 36304 Alsfeld
  • Postanschrift: Postfach 11 64, 36291 Alsfeld
  • Telefon: 06631 802-0
  • Fax: 0611 32761-8319
  • E-Mail: verwaltung@ag-alsfeld.justiz.hessen.de

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.