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Zuständige Behörde für 64560 Riedstadt

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 64560 Riedstadt ist:

Amtsgericht Groß-Gerau

Justiz-Id: M1106


  • Behörde: Amtsgericht Groß-Gerau
  • Anschrift: Europaring 11 - 13, 64521 Groß-Gerau
  • Postanschrift: Postfach 11 62, 64518 Groß-Gerau
  • Telefon: 06152 170-02
  • Fax: 0611 32761-8006
  • E-Mail: verwaltung@ag-grossgerau.justiz.hessen.de

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.