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Zuständige Behörde für 78733 Aichhalden

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 78733 Aichhalden ist:

Amtsgericht Oberndorf am Neckar

Justiz-Id: B2503


  • Behörde: Amtsgericht Oberndorf am Neckar
  • Anschrift: Mauserstraße 28, 78727 Oberndorf am Neckar
  • Postanschrift: Postfach 13 20, 78722 Oberndorf am Neckar
  • Telefon: 07423 8150
  • Fax: 07423 815-166
  • E-Mail: poststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.