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Zuständige Behörde für 84439 Steinkirchen

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 84439 Steinkirchen ist:

Amtsgericht Erding

Justiz-Id: D2411


  • Behörde: Amtsgericht Erding
  • Anschrift: Münchener Straße 27, 85435 Erding
  • Postanschrift: Postfach 12 65, 85422 Erding
  • Telefon: 08122 400-0
  • Fax: 08122 400-123
  • E-Mail: poststelle@ag-ed.bayern.de

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.