Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 85296 Rohrbach

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 85296 Rohrbach ist:

Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm

Justiz-Id: D5703


  • Behörde: Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm
  • Anschrift: Ingolstädter Straße 45, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
  • Postanschrift: Postfach 16 44, 85266 Pfaffenhofen a.d.Ilm
  • Telefon: 08441 756-0
  • Fax: 08441 756-129
  • E-Mail: poststelle@ag-paf.bayern.de

Hier Produkte bestellen
Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.