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Flurbereinigungssachen in 93348 Kirchdorf

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Zuständige Behörde für 93348 Kirchdorf

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 93348 Kirchdorf ist:

Amtsgericht Kelheim

Justiz-Id: D3405


  • Behörde: Amtsgericht Kelheim
  • Anschrift: Klosterstraße 6, 93309 Kelheim
  • Postanschrift: Postfach 11 53, 93301 Kelheim
  • Telefon: 09441 509-0
  • Fax: 09621 96241-3560
  • E-Mail: poststelle@ag-keh.bayern.de

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.