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Flurbereinigungssachen in 96486 Lautertal

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Zuständige Behörde für 96486 Lautertal

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 96486 Lautertal ist:

Amtsgericht Coburg

Justiz-Id: D4401


  • Behörde: Amtsgericht Coburg
  • Anschrift: Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg
  • Postanschrift: Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg
  • Telefon: 09561 878-0
  • Fax: 09561 878-1900
  • E-Mail: poststelle@ag-co.bayern.de

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.