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Zuständige Behörde für 21763 Neuenkirchen

Angelegenheit: Gerichtsvollzieherverteilerstellen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Gerichtsvollzieherverteilerstellen in 21763 Neuenkirchen ist:

Amtsgericht Otterndorf

Justiz-Id: P2611


  • Behörde: Amtsgericht Otterndorf
  • Anschrift: Am Großen Specken 6/7, 21762 Otterndorf
  • Postanschrift: Postfach 11 62, 21758 Otterndorf
  • Telefon: 04751 90202
  • Fax: 04751 90237
  • E-Mail: agott-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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\nGerichtsvollzieherverteilerstellen sind organisatorische Einheiten innerhalb des Gerichtssystems, die für die Zuweisung und Koordination der Aufgaben von Gerichtsvollziehern zuständig sind. Diese Stellen verteilen die Vollstreckungsaufträge, die von Gläubigern bei Gericht eingereicht werden, an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher. Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehört es, Forderungen beizutreiben, Pfändungen vorzunehmen, Räumungen durchzuführen und andere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Verteilerstellen sorgen dafür, dass die Arbeitslast der Gerichtsvollzieher gleichmäßig verteilt wird und dass Vollstreckungsaufträge effizient und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.