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Zuständige Behörde für 46359 Heiden

Angelegenheit: Gerichtsvollzieherverteilerstellen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Gerichtsvollzieherverteilerstellen in 46359 Heiden ist:

Amtsgericht Borken

Justiz-Id: R2705


  • Behörde: Amtsgericht Borken
  • Anschrift: Heidener Straße 3, 46325 Borken
  • Postanschrift: Postfach 11 62, 46301 Borken
  • Telefon: 02861 899-0
  • Fax: 02861 899-156
  • E-Mail: poststelle@ag-borken.nrw.de

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\nGerichtsvollzieherverteilerstellen sind organisatorische Einheiten innerhalb des Gerichtssystems, die für die Zuweisung und Koordination der Aufgaben von Gerichtsvollziehern zuständig sind. Diese Stellen verteilen die Vollstreckungsaufträge, die von Gläubigern bei Gericht eingereicht werden, an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher. Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehört es, Forderungen beizutreiben, Pfändungen vorzunehmen, Räumungen durchzuführen und andere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Verteilerstellen sorgen dafür, dass die Arbeitslast der Gerichtsvollzieher gleichmäßig verteilt wird und dass Vollstreckungsaufträge effizient und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.