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Zuständige Behörde für 55457 Gensingen

Angelegenheit: Gerichtsvollzieherverteilerstellen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Gerichtsvollzieherverteilerstellen in 55457 Gensingen ist:

Amtsgericht Bingen am Rhein

Justiz-Id: T2302


  • Behörde: Amtsgericht Bingen am Rhein
  • Anschrift: Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
  • Postanschrift: Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
  • Telefon: 06721 908-0
  • Fax: 06721 908-170
  • E-Mail: agbi@ko.jm.rlp.de

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\nGerichtsvollzieherverteilerstellen sind organisatorische Einheiten innerhalb des Gerichtssystems, die für die Zuweisung und Koordination der Aufgaben von Gerichtsvollziehern zuständig sind. Diese Stellen verteilen die Vollstreckungsaufträge, die von Gläubigern bei Gericht eingereicht werden, an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher. Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehört es, Forderungen beizutreiben, Pfändungen vorzunehmen, Räumungen durchzuführen und andere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Verteilerstellen sorgen dafür, dass die Arbeitslast der Gerichtsvollzieher gleichmäßig verteilt wird und dass Vollstreckungsaufträge effizient und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.