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Gerichtsvollzieherverteilerstellen in 65391 Lorch

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Zuständige Behörde für 65391 Lorch

Angelegenheit: Gerichtsvollzieherverteilerstellen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Gerichtsvollzieherverteilerstellen in 65391 Lorch ist:

Amtsgericht Rüdesheim am Rhein

Justiz-Id: M1904


  • Behörde: Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
  • Anschrift: Gerichtsstraße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein
  • Postanschrift: Postfach 12 20, 65377 Rüdesheim am Rhein
  • Telefon: 06722 9040-0
  • Fax: 06722 9040-40
  • E-Mail: verwaltung@ag-ruedesheim.justiz.hessen.de

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\nGerichtsvollzieherverteilerstellen sind organisatorische Einheiten innerhalb des Gerichtssystems, die für die Zuweisung und Koordination der Aufgaben von Gerichtsvollziehern zuständig sind. Diese Stellen verteilen die Vollstreckungsaufträge, die von Gläubigern bei Gericht eingereicht werden, an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher. Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher gehört es, Forderungen beizutreiben, Pfändungen vorzunehmen, Räumungen durchzuführen und andere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Die Verteilerstellen sorgen dafür, dass die Arbeitslast der Gerichtsvollzieher gleichmäßig verteilt wird und dass Vollstreckungsaufträge effizient und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.